unser Team
Das sind unsere Fahrlehrerinnen und Fahrerlehrer, die dich sicher und schnell zum eigenen Führerschein bringen.

Ivan Baricevic
Inhaber der Fahrschule und Fahrlehrer der Klassen A, B und BE

Svenja Mierig
Fahrlehrerin für die Klassen B & BE

Frank Mierig
Euer Fahrlehrer für die Klassen A, B, BE

Mustafa Özkan
Mustafa ist Fahrlehrer der Klasse B, BE

Irfan Ramadani
Euer Fahrlehrer für die Klassen B, BE
Anabel Hitzelberger
Anabel ist Fahrlehrerin für die Klassen A, B, BE
Sven Heesen
Fahrlehrer der Klasse B und BE
Büro & Verwaltung

Wilfried Kaes
Zuständig für die Führerscheinanträge

Swetlana Aumann-Ranft
Swetlana kümmert sich um das Büro und die Planung und steht euch bei allen Fragen rund um den Führerschein gerne zur Verfügung.

Ann-Kathrin Ploke
Ann-Kathrin hilft uns regelmäßig aus und steht euch jederzeit Rede und Antwort.
FAQs
Häufig gestellte Fragen
- Lichtbild
- Personalausweis / Reisepass
- Sehtest
- Erste Hilfe-Kurs
- Gebühren für das Straßenverkehrsamt (55€)
Wir bieten einen Online-Zugang in 13 verschiedenen Sprachen sowie ein Lehrbuch an, um sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten.
- BF 17 (Begleitetes Fahren mit 17)
- Theorieprüfung 3 Monate vorher möglich
- Praktische Prüfung 1 Monat vorher möglich
- Mindestens 30 Jahre alt und aus der Probezeit sein
- Mindestens 5 Jahre den PKW-Führerschein besitzen
- Höchstens 1 Punkt in Flensburg
- vorgeschriebene theoretische Unterrichtsstunden
- Vortest muss bestanden sein
- Personalausweis
- Prüfgebühren
- Führerscheinantrag muss vom Straßenverkehrsamt genehmigt sein
- theoretische Ausbildung muss bestanden sein
- praktische Ausbildung muss abgeschlossen sein
- Personalausweis
- ggf. Brille
- Prüfgebühren
Man muss an einem ASF teilnehmen und die Probezeit verlängert sich automatisch um 2 Jahre.
Der Antrag vom Straßenverkehrsamt ist 1 Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit musst du die Theorie Prüfung bestanden haben. Dann verlängert sich der Antrag um 1 Jahr für die praktische Prüfung.
Ja, du bekommst den Führerschein direkt im Auto.
Zwischen 55-70 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Beim ersten Nichtbestehen darfst Du Deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung frühestens wieder nach 14 Tagen statt.